Ehrenamt AKTUELL

Aktuelle Meldungen

Ehrenamtspreis 2025

Unter dem Motto „Demokratie (er)leben – im Ehrenamt“ wird 2024/2025 beim diesjährigen Ehrenamtspreis herausragendes gemeinnütziges Engagement von Organisationen, Projekten, Schulen und Initiativen in Städten sowie Kommunen in Bayern und der Pfalz anerkannt, das sich in seinem Wirken und in den Strukturen an freiheitlichen Werten orientiert.

Hier gilt es positive Beispiele herauszustellen, die eine demokratische Grundhaltung in ihren Strukturen und im Engagement leben sowie Toleranz, gesellschaftspolitisches Bewusstsein und demokratische und historische Verantwortung vermitteln. Dabei sollten die Merkmale Gleichberechtigung, Mitgestaltung und Diskursfähigkeit eine wichtige Rolle spielen. Diese Aspekte finden sich beispielsweise in Generationen-Tandems oder Mentoring-Programmen wieder, jedoch auch in partizipativen Projekten, bei denen jeder Teilnehmende mitgestalten kann. Es sind Bewerbungen aus allen Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements möglich. Dabei können auch Projekte einbezogen werden, die ein historisches Bewusstsein fördern, indem sie geschichtliche Geschehnisse aufarbeiten oder Zeitzeugen sprechen lassen. Die Versicherungskammer Stiftung will dieses wichtige Engagement für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt mit ihrem Ehrenamtspreis fördern und sichtbar machen.

Weitere Informationen und Anmeldung: Ehrenamtspreis 2025
Bewerbungsschluss: 28. Februar 2025


 

Recht verständlich – juristische Hilfe für Vereine

Konferenz am 15. Februar 2025 in Lappersdorf im Landkreis Regensburg

Wie kann euer Verein rechtssicher Spenden sammeln? Welche Versicherungen braucht ihr wirklich? Und wie gestaltet ihr eure Satzung so, dass sie für alle Beteiligten Klarheit schafft? Solche Fragen gehören zum Alltag vieler Ehrenamtlicher – doch die Antworten darauf sind oft komplex. Wenn ihr euch in diesen und anderen Rechtsfragen fit machen wollt, ist die Konferenz „Recht verständlich – Juristische Hilfe für Vereine“ genau das Richtige für euch.

Weitere Informationen zur Konferenz: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt


 

Neue Plattform: Ehrensache Gemeinwohl

Logo_Ehrensache Gemeinwohl 2024

Gemeinsam Gestalten - Starke Partner für Starke Kommunen! 

Neue Plattform „Ehrensache: Gemeinwohl“ - eine Anlaufstelle zur Stärkung und Förderung des kommunalpolitischen Ehrenamts: Ehrensache Gemeinwohl.

Gebündelt und einfach auffindbar Stiftungsprogramme und Förderinitiativen für kommunale Akteure. Hier finden Sie Programme und Förderinitiativen für Ihre Visionen und Weiterenticklung Ihrer Kommune.

Träger der Plattform sind: Körber-Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Bertelsmann Stiftung und die Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.


 

AKTIONSPLAN QUEER: Informationen zur Online-Beteiligungsplattform

Logo Aktionsplan queer

Die Online-Beteiligungsplattform ist unter folgendem Link wieder aktiv ist: Aktionsplan-Queer.bayern. Sie kann genutzt werden, um konkrete Vorschläge für einen Bayerischen Aktionsplan QUEER einzureichen.

Alle praktikablen Anregungen werden ab 2025 durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf ihre Umsetzbarkeit überprüft und stehen unter dem Vorbehalt der politischen Entscheidungsfindung und letztlich ihrer Finanzierbarkeit. Das Online-Beteiligungsverfahren dient insbesondere nicht zu einer allgemeinpolitischen Diskussion und nicht dazu, darüber abzustimmen, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen und ob es einen Bayerischen Aktionsplan QUEER als Teil der geplanten Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung geben soll. Es geht hier um konkrete Vorschläge und Ideen. Zudem wurde ein Leitfaden zum Bayerischen Aktionsplan QUEER erstellt und auf der StMAS-Website (Themenunterseite zum Aktionsplan) veröffentlicht: StMAS Bayern Aktionsplan-Queer.  

Bitte nutzen Sie die Online-Beteiligungsplattform, um Ihre Ideen für einen Aktionsplan QUEER einzureichen. Geben Sie auch gerne den Aufruf zur Online-Beteiligung innerhalb ihrer Organisation, Ihrer Einrichtung, Ihres Verbandes oder an Familie, Freundinnen und Freunde sowie Bekannte weiter, damit möglichst viele Personen aus Bayern sich an der Erabeitung von Leitgedanken und Maßnahmen für einen Aktionsplan QUEER beteiligen.


 

Neues Ehrenamtsportal Bayern online!

Logo Engagiert in Bayern

Schon gesehen? Seit kurzem ist das neue Ehrenamtsportal Bayern online! Hier bieten das Bayerische Sozialministerium und das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V. (LBE) Informationen, Tipps und Aktuelles für Interessierte und Engagierte, für Vereine und Initiativen. Klickt doch mal drauf!

Hier geht's zum Ehrenamtsportal: www.ehrenamt.bayern.de


 

Die digitale Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements und ein Erfolgsprojekt - über 200.000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern haben sie bereits! Seit 01. Juli 2023 kann die Karte mit der App "Ehrenamtskarte Bayern" auch digital beantragt werden. Wie das funktioniert?

  1. Die App "Ehrenamtskarte Bayern" installieren (downloadbar in den gängigen Stores).
  2. In der App auf "Ausweisen" tippen.
  3. Die vorgezeigte digitale Ehrenamtskarte scannen und auf "Gültigkeit prüfen!" tippen.
  4. Erscheint ein grüner Haken? Dann ist sie gültig!

Weitere Infos unter Bayerische Ehrenamtskarte


 

Fördermöglichkeiten

Logo Aktuelle Fördermöglichkeiten für das Ehrenamt

Finanzielle Unterstützung erfährt das Ehrenamt durch eine Vielzahl an Förderungen und Preisen.

Generell empfiehlt sich immer auch ein Blick auf die Förderdatenbank der DSEE.

 


 

Die Bayerische Ehrenamtskarte – ein Zeichen der Anerkennung

Logo Ehrenamtskarte

Seit 2011 ist die Bayerische Ehrenamtskarte ein Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Jedes einzelne Engagement leistet einen Beitrag zum Gemeinwohl, das über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinauswirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugutekommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.

Seit ihrer Einführung wurden in Bayern annährend 200.000 Ehrenamtskarten ausgegeben - 92 von insgesamt 96 Landkreisen und kreisfreien Städten beteiligen sich daran. Rund 4000 Akzeptanzpartner geben Ehrenamtskartenbesitzer Vergünstigungen auf ihre Produkte und Dienstleistungen. Zudem besuchen die Karteninhaber gratis die staatlichen Kunstmuseen und -sammlungen sowie die staatlichen Natur­wissen­schaftlichen Sammlungen Bayerns.

Dabei unterscheiden sich zwei Arten von Ehrenamtskarte. Die blaue Ehrenamtskarte ist für drei Jahre gültig und richtet sich an Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die zum Beispiel Inhaber einer Jugendleitercard (Juleica) sind, sich mindestens zwei Jahre durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder einen Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD) ableisten.

Die unbegrenzt goldene Ehrenamtskarte erhalten zum Beispiel Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten oder Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Weitere Voraussetzungen und weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.


 

Gut zu wissen: Juleica

Logo Juleica

Die Juleica ist seit langem ein wertvolles Zertifikat, das sich Jugendleiter/innen erwerben können. Danke an den Bayerischen Jugendring, der dafür vom Freistaat gut gefördert wird. Die Juleica macht fit für die Herausforderungen in der Jugen­darbeit, man profitiert aber auch für die eigene Persönlichkeitsentwicklung.

Fragt bei Eurem Stadt- oder Kreisjugendring nach!

 

 

 

"Der Bayerische Weg"

Ehrenamt schützen, Vereine stärken, Datenschutz mit Augenmaß

Mit dem Bayerischen Weg der Datenschutz-Grundverordnung stärkt die Staatsregierung Vereine und Ehrenamtliche. Die bayernweiten Sonderregelungen im Überblick

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung hat bei vielen Vereinen für Verunsicherung gesorgt. Die sogenannte DSGVO ist seit dem 25. Mai geltendes europäisches Recht. Wir nehmen es nicht hin, dass solche Bürokratisierung Vereine in Bayern belastet.

Der Bayerische Weg schützt Vereine und sorgt für eine angemessene und angepasste Anwendung des europäischen Rechts:

  • Schutz des ehrenamtlichen Engagements: Kein Amateursportverein, keine Musikkappelle muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen. 
  • Hinweise und Beratung statt Sanktionen: Wer nicht auf Anhieb alles gleich richtig macht, muss nicht mit Sanktionen rechnen. 
  • Keine Abmahnindustrie: Eine Praxis von Abmahnanwälten, die Vereine oder Unternehmen rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren, wird die Bayerische Staatsregierung nicht hinnehmen.
  • Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige beim Landesamt für Datenschutzaufsicht: 0981-53-1810
  • Website des Innenministeriums zum Thema Datenschutz unter diesem Link.
Tipps für Vereine

Entwarnung für Vereine – Es gibt einen Bayerischen Weg

Das müssen Sie nicht tun!

Die Bayerische Staatsregierung schützt das ehrenamtliche Engagement und lässt die Vereine nicht im Stich. Wir gehen den Bayerischen Weg:

Kein Datenschutzbeauftragter nötig bei Vereinen, wo weniger als 10 Personen für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. Wer nur ab und zu Zugang zu Daten hat, wird hier nicht mit eingerechnet! Zu den 10 Personen gehören nur diejenigen, deren Kernaufgabe die Datenverwaltung ist.

Keine Einwilligungserklärung nötig: Vereine brauchen keine Erlaubnis ihrer Mitglieder einzuholen, um deren Daten erheben, verarbeiten und nutzen zu können: Dies ist durch die vertragliche Beziehung der Mitgliedschaft automatisch geregelt.

Sie brauchen also bei bestehenden Mitgliedern nicht extra eine Einwilligungserklärung einzuholen, wenn Sie weiterhin Einladungen, Newsletter etc. versenden wollen. Bei Neumitgliedern nehmen Sie einfach einen Passus im Mitgliedsantrag auf. (Ausnahme: Bei Veröffentlichung von Fotos / Mitgliederdaten auf der Webseite oder sonstigen Veröffentlichungen → hier muss Einverständnis eingeholt werden
Muster einer Einwilligungserklärung: Fotos auf Internetseite des Vereins
Muster einer Einwilligungserklärung: Mitgliederdaten auf Internetseite des Vereins

Beratung statt Sanktionen: Wenn es nicht gleich auf Anhieb klappt, wird es keine Bußgelder geben. Die Staatsregierung wird hier mit praxisnahen Unterstützungsangeboten weiterhelfen. 

Wir werden eine Praxis von Abmahnanwälten, die Vereine oder Unternehmen rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren, nicht hinnehmen.

Informieren Sie neue Mitglieder über folgendes:

  • welche Daten Sie
  • zu welchem Zweck erheben und
  • wer diese Daten einsehen kann.     

Tipp: Bei bereits bestehenden Mitgliedern besteht diese Informationspflicht nicht!

Tipp: Worüber muss ich eigentlich genau informieren?

Muster-Informationsschreiben

„Welche Daten“?
In der Regel sind das: 

  • Name, Adresse, Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung
  • Vereinsbereich (z.B. Turnen, Jugendchor etc.)

„zu welchem Zweck“?
In der Regel sind das: 

  • Mitgliederverwaltung
  • Beitragsverwaltung
  • Betrieb der Webseite des Vereins (über Hosting-Dienstleister) / Veröffentlichung von Fotos der Mitglieder auf der Webseite zur Außendarstellung

„wer“?
In der Regel sind das:

  • die für die Mitglieds- und Beitragsverwaltung zuständigen Personen
  • Hosting-Dienstleister für den Betrieb der Webseite
  • ggf. Dachverbände / Dachorganisationen

Tipp: Bringen Sie diese Informationen gleich im Mitgliedsantrag unter.

Wenn Sie Fotos und ggf. Mitgliederdaten auf der Vereins-Webseite veröffentlichen wollen. Keine Einwilligung bei bestehenden Mitgliedern für Versand von Einladungen / Newslettern etc. nötig!   

Muster einer Einwilligungserklärung: Fotos auf Internetseite des Vereins

Muster einer Einwilligungserklärung: Mitgliederdaten auf Internetseite des Vereins

Tipp: In der Praxis bewährt es sich, dass man die Personen, die Sie fotografieren möchten, vor der Veranstaltung (mündlich oder über einen kleinen schriftlichen Hinweis am Eingang) kurz darüber informiert, dass man Fotos macht, und zwar

  1. zwecks Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, dass
  2. diese Fotos auf der Webseite des Vereins (oder anderen Publikationswegen) veröffentlicht werden
  3. und dass die Personen, die dies nicht möchten, dies jederzeit ablehnen können.

Tipp: Bei künftigen Mitgliedern: Bringen Sie diese Einwilligungserklärung gleich beim Mitgliedsantrag unter.

Dieses Verzeichnis muss mindestens folgende Informationen enthalten:

Mustertabelle

  • Namen und Kontaktdaten des Vereins und ggf. Datenschutzbeauftragter (s.1. Entwarnung für Vereine)
  • Um die Daten welcher Personengruppen handelt es sich?
    Tipp: In der Regel gibt es bei Vereinen 2 wichtige Personengruppen:
    Mitglieder
    Beschäftigte

Zweck der Datenverarbeitung
Tipp: In der Regel sind das

  1. bei Mitgliedern: Mitgliederverwaltung, Beitragsverwaltung, Betrieb der Webseite des Vereins (über Hosting-Dienstleister) / Veröffentlichung von Fotos der Mitglieder auf der Webseite zur Außendarstellung
  2. bei Beschäftigten: Lohnabrechnung (über externen Dienstleister)

Welche Art von Daten wird erhoben?
Tipp: In der Regel sind das Name, Adresse, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Vereinsbereich (z.B. Turnen, Jugendchor etc.)


Welche Personengruppe bekommt die Daten noch?
Tipp: In der Regel können das bei Vereinen sein:

  1. Externer Dienstleister (für Lohnabrechnung)
  2. Steuerberater (für Beitragsverwaltung)
  3. ggf. Dachverbände / Dachorganisationen 

wenn möglich, vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien (– bei Spendenquittungen z.B. „10 Jahre“)