Die Beauftragte unterwegs
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Bayern hat eine neue Ehrenamtsbeauftragte!
 

Bayerns Ministerpraesident Dr. Markus Soeder: Berufung und Vereidigung Kabinett


Am 08. November 2023 wurde Gabi Schmidt, MdL von Ministerpräsident Dr. Markus Söder zur neuen Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt berufen.

Die 55-jährige Mittelfränkin ist seit 2013 Mitglied des Bayerischen Landtages, wo sie sich bisher u.a. im Sozialausschuss, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, im Haushaltsausschuss sowie in der Kinderkommission engagierte. Die gelernte Hauswirtschafterin und ehemalige Geschäftsführerin einer Freizeiteinrichtung für Menschen mit Behinderung ist neben ihrer Abgeordnetentätigkeit auch selbst ehrenamtlich engagiert, so u.a. als Vorsitzende des Fischerzeugerrings Mittelfranken e.V.

„Seit meiner Kindheit wurde ich durch großartige Vorbilder im Ehrenamt geprägt. Ich freue mich von Herzen auf diese ehrenvolle Aufgabe“, sagt Gabi Schmidt.

Foto: Bayerische Staatskanzlei

 

Pauschale Lösung der GEMA

20230328 Musik Gema

Durch eine Erweiterung des GEMA-Pauschalvertages können rückwirkend zum 01. Januar 2024 nicht mehr nur eingetragene und gemeinnützige Vereine vom Pauschalvertrag profitieren. Dieses Angebot steht nunmehr allen Organisationen offen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Der Pauschalvertrag im Detail:

  • Der Sitz der eingetragenen Vereine oder Organisationen muss in Bayern liegen.

  • Die Veranstaltungsfläche darf maximal 500 qm sein etc.

  • Die Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern erfolgt für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und pro Verein/Organisation – bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist

  • Die Lizenzkosten werden nur für Vereine und Organisationen übernommen, deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Ausnahmen gibt es nur für einzelne Hauptamtliche, bspw. eine Verwaltungskraft.
  • Die Veranstaltung darf keine kommerziellen Ziele verfolgen.
  • Vom Vertrag umfasst sind nur Vereine und Organisationen, die nur „gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“ im Sinne der Paragrafen 52, 53 und 54 der Abgabenordnung verfolgen und über eine entsprechende Bestätigung verfügen (Freistellungsbescheid o.ä.)

Weitere Informationen und das Onlineportal finden Sie unter:  www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern

freil!ich - Deine Plattform für Engagement in Bayern

Die bayerische Engagementplattform bringt Menschen zusammen, die sich für eine gute Sache einsetzen möchten. Unter https://freilich-bayern.de/ finden interessierte Bürgerinnen und Bürger das freiwillige Engagement, das zu Ihnen passt. Vereine, Organisationen und sonstige Institutionen können auf der Plattform ihre Angebote eine größere Sichtbarkeit verleihen und somit neue Ehrenamtliche gewinnen.

Gemeinsam hat mit der Aktion Mensch hat die lagfa bayern e.V. dieses Gemeinschaftsprojekt ins Leben gerufen, welches vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitfinanziert wird.

Klicken Sie rein - das richtige Engagement ist auch für Sie dabei!

Informationen zur Ukraine-Hilfe

Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten in der Ukraine-Hilfe:

Broschüre der DSEE und der Stiftung Bürger für Bürger: Engagiert in der Ukraine-Hilfe 

Ratgeber der Hanns-Seidel-Stiftung für Ehrenamtliche: https://www.hss.de/publikationen/engagement-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine-pub2240/

Infoportal des Freistaates Bayern: www.ukraine-hilfe.bayern.de

Telefon zur schnellen Hilfe: 089 54497199 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag-Sonntag 10-14 Uhr)

Informationen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ukrainehilfe/

Überblick über koordinierende Anlaufstellen: https://lagfa-bayern.de/2022/03/07/ukraine-hilfen-der-freiwilligenagenturen-in-bayern/

 

 


 

Steuerliche Verbesserungen für Bürgerschaftliches Engagement

Das Jahressteuergesetz 2020 auf Bundesebene brachte zahlreiche Verbesserungen für unser Ehrenamt mit sich. Hier finden Sie einen Überblick zu den Neuerungen, die seit dem 01. Januar 2021 gültig sind.

2020-12-21 Jahressteuergesetz 2021

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